
Migration ist mehr als ein neuer Ort – es ist ein neuer Lebensweg.
Als zertifizierte Fachkraft für Ausländerrecht und erfahrene Beraterin für Integration, Selbstbestimmung und Energiearbeit biete ich dir ganzheitliche Unterstützung:
praktisch, menschlich und mit echtem Verständnis für deine Lebensrealität.
Klar & informativ
Niederlassungserlaubnis – kurz erklärt
Rechtsgrundlage:
§ 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – allgemeine Niederlassungserlaubnis
Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG):
5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
Gesicherter Lebensunterhalt (kein Bürgergeld, kein Sozialamt)
60 Monate Rentenversicherungsbeiträge gezahlt
→ Ausnahmen möglich, z. B. bei Familiennachzug, Elternzeit etc.
Keine Straftaten, keine schwere Ausweisungsgründe
Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit muss bestehen
Ausreichende Deutschkenntnisse (B1) (Krankheit, Behinderung) + Grundkenntnisse der Rechts- & Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest, Integrationskurs und ...) Ausnahmen - Besondere Härte...)
Wohnraum für sich und Familie (für jedes Familienmitglied über 6 Jahre 12 m2)
Besonderheiten:
Für anerkannte Flüchtlinge reichen 3 Jahre (§ 26 Abs. 3 AufenthG), wenn Integration gelungen ist.
Für Hochqualifizierte und Absolvent:innen deutscher Hochschulen gelten verkürzte Fristen.
Bei Ehepartnern/Familiennachzug kann ebenfalls eine verkürzte Zeit gelten (§ 28 AufenthG).
Kurz erklärt in leichter Sprache:
Was ist eine Niederlassungserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis ist ein besonderer Aufenthaltstitel in Deutschland.
Sie erlaubt dir, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
Das heißt: Du kannst so lange bleiben, wie du möchtest.
Du darfst für immer in Deutschland bleiben.
Du darfst arbeiten oder eine Firma gründen.
Du hast fast die gleichen Rechte wie Menschen, die hier geboren sind.
Migration bedeutet oft einen Neuanfang – begleitet von vielen Fragen, Unsicherheiten und bürokratischen Hürden.
Ich lege großen Wert auf Fachkenntnis und Qualität.
